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Manuela Schwesig spricht vor Journalisten
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Schwesig Höherer Kinderzuschlag statt höheres Kindergeld

Kinderzuschlag soll auf bis zu 160 Euro angehoben werden.

Berlin – Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) will laut eines Berichts der „Süddeutschen Zeitung“ (Mittwochausgabe) auf eine Erhöhung des Kindergeldes verzichten und stattdessen den Kinderzuschlag für Geringverdiener anheben. Die staatliche Leistung für sogenannte Aufstocker solle um 20 Euro auf bis zu 160 Euro angehoben werden, erfuhr die Zeitung aus Schwesigs Ministerium. Die Ministerin habe Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) am Rande der Kabinettsklausur in Meseberg einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet. Schäubles Ressort ist für das Kindergeld zuständig.

Um das verfassungsrechtlich vorgeschriebene Existenzminimum von Kindern sicherzustellen, sollten die Kinderfreibeträge Anfang des Jahres eigentlich um 72 Euro auf insgesamt 7.080 Euro für Verheiratete steigen. Union und SPD müssen diesen Schritt rückwirkend nachholen. Für Zwietracht sorgt in der Koalition jedoch die Frage, ob das Kindergeld entsprechend steigen soll – also um zwei Euro pro Kind. Während Schäuble die finanzielle Belastung des Bundeshaushalts vermeiden möchte, halten die Familienpolitiker in der SPD generell nichts von der Anhebung des Kindergeldes. Sie würden das Geld lieber für mehr Kitaplätze oder einen Ausbau der Betreuung ausgeben.

Beide Parteien fürchten allerdings, dass der Verzicht auf die Kindergelderhöhung für großen Unmut sorgen würde. Schwesig wolle mit ihrem Vorschlag deshalb eine Alternative aufzeigen, hieß es weiter. Sie plädierte dafür, das Kindergeld nicht zu erhöhen und stattdessen einen Teil des so eingesparten Geldes zu nutzen, um den Kinderzuschlag um 20 Euro je Kind anzuheben. Schwesig sehe dies zusammen mit dem Mindestlohn von 8,50 Euro als guten Weg, viele Familien aus der Sozialhilfe zu holen, heißt es.

Der Kinderzuschlag kommt nur Familien zugute, die mit ihrem eigenen Einkommen nicht über die Bezüge kommen, die ihnen aus dem Arbeitslosengeld II zur Verfügung stünden, den sogenannten Aufstockern. Ist dies der Fall, können sie zu ihrem Einkommen Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen, um im Endeffekt nicht mehr auf Hartz IV angewiesen zu sein.

Der Kinderzuschlag beträgt derzeit maximal 140 Euro. Haben die Kinder eigenes Einkommen, zum Beispiel aus einer Waisenrente, verringert er sich. Verdienen die Eltern mehr als für ihren eigenen Mindestbedarf notwendig ist, verringert auch das die Höhe des Kinderzuschlages.

29.01.2014 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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