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Prostituierte
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Bericht Prostituiertenschutzgesetz kann nicht überall pünktlich starten

Bis heute unklar, wie die Einhaltung einer Kondompflicht überprüft werden solle.

Berlin – Das neue Gesetz zum Schutz von Prostituierten wird von den meisten Ländern vorläufig nicht umgesetzt, obwohl es bundesweit zum 1. Juli in Kraft tritt. Wie das Nachrichtenmagazin „Focus“ berichtet, hat lediglich Nordrhein-Westfalen die Voraussetzungen für einen pünktlichen Start geschaffen.

Vielen Landesregierungen sei bis heute unklar, wie etwa die Einhaltung einer Kondompflicht überprüft werden solle, sagte die rheinland-pfälzische Frauenministerin Anne Spiegel dem „Focus“.

Die Grünen-Politikerin nannte es „äußerst ärgerlich“, dass der Bund „zentrale Vorgaben erst quasi in letzter Minute präsentiert“ und Bitten der Länder um Aufschub zurückgewiesen habe. „Das Gesetz ist ein bürokratisches Monster und wird viel Geld kosten“, sagte Spiegel.

Das Familienministerium in Berlin wies die Vorwürfe zurück. Mit den Ländern habe es „engen und kontinuierlichen fachlichen Austausch“ gegeben, so dass ein pünktlicher Start möglich gewesen wäre.

Das Prostituiertenschutzgesetz gilt als Vorzeigeprojekt der ehemaligen Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD). Es sieht vor, dass Prostituierte ihre Tätigkeit künftig anmelden müssen. Bordelle sollen nur unter Einhaltung strenger Standards eine Betriebserlaubnis erhalten.

17.06.2017 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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