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Behandlungen gegen Homosexualität Bundesgesundheitsminister Spahn konkretisiert Verbotspläne

„Diese angebliche Therapie macht krank und nicht gesund.“

Berlin – Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat seine Pläne für ein gesetzliches Verbot von Behandlungen gegen Homosexualität konkretisiert. Diese sogenannten Konversionstherapien sollen bei unter 18-Jährigen generell untersagt werden, berichten die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ in ihren Montagsausgaben unter Berufung auf einen Gesetzentwurf des Gesundheitsministeriums, der zwischen den Ministerien der Bundesregierung abgestimmt wurde.

Bei einwilligungsfähigen Volljährigen wären diese Behandlungen jedoch grundsätzlich zulässig. Dies gilt allerdings nicht, wenn Personen, die bei ihrer Entscheidung, sich behandeln zu lassen, einem „Willensmangel“ unterliegen – bedingt etwa durch Täuschung, Irrtum, Zwang oder Drohung.

Bei 16- bis 18-Jährigen soll das Verbot nicht greifen, wenn folgende Bedingung erfüllt ist: Der Behandler muss den Nachweis erbringen, dass die behandelte Person die notwendige Einsichtsfähigkeit über Tragweite und Risiken der Behandlung verfügt.

Verstöße gegen das neue Gesetz sollen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder hohen Bußgeldern geahndet werden.

Spahn sagte dem RND, sogenannte Konversionstherapien sollten so weit wie möglich verboten werden. „Wo sie durchgeführt werden, entsteht oft schweres körperliches und seelisches Leid“, so der CDU-Politiker weiter. „Diese angebliche Therapie macht krank und nicht gesund.“

Homosexualität sei im Übrigen keine Krankheit: „Und ein Verbot ist auch ein wichtiges gesellschaftliches Zeichen an allen, die mit ihrer Homosexualität hadern: es ist okay, so wie du bist.“

Spahn plant, auch das Bewerben, Anbieten und Vermitteln solcher Behandlungen zu verbieten. Wenn es um ab 18-Jährige geht, bezieht sich dieses Verbot allerdings nur auf „öffentliche“ Werbung und öffentliches „Anbieten“.

Nach Angaben des Gesundheitsministeriums sollen die Regelungen des Gesetzes auch für seelsorgerische und psychotherapeutische Gespräche zur Anwendung kommen: „Das Verbot gilt immer dann, wenn der Gesprächspartner unzulässig Einfluss zu nehmen versucht auf die sexuelle Orientierung oder die selbst empfundene geschlechtliche Identität eines Betroffenen.“

Hintergrund des Vorstoßes ist laut Gesundheitsministerium, dass auch in Deutschland immer noch Behandlungen gegen Homosexualität angeboten werden. In der medizinischen Fachwelt herrsche seit Jahren Konsens, dass diese schwerwiegende psychische Belastungen wie Depressionen, Angsterkrankungen und ein erhöhtes Suizidrisiko nach sich ziehen können. Zudem gebe es keine Belege für die Wirksamkeit.

Laut Gesetzentwurf können sogenannte Konversionstherapien unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach gegenwärtiger Rechtslage strafbar sein – etwa als Körperverletzung. Der Schutz durch diese Vorschriften sei jedoch unzureichend.

Von den Verbotsregelungen des Gesetzes sind Behandlungen bei Störungen der Sexualpräferenz wie Exhibitionismus oder Pädophilie ausgenommen. Auch gelten sie nicht für Behandlungen bei Störungen der Geschlechtsidentität. Dabei geht es um Fälle, bei denen sich jemand nicht mit seinem biologischen Geschlecht identifizieren kann und daher eine Geschlechtsumwandlung anstrebt.

04.11.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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