Tierschutzpartei scheitert vor Bundesverfassungsgericht mit Eilantrag.
Karlsruhe – Die Tierschutzpartei ist mit einem Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert, der darauf abzielte, dass das ZDF und der NDR verpflichtet werden, in ihren Fernsehprogrammen am Montag die Wahlergebnisse aller Parteien zu veröffentlichen, die mindestens ein Prozent der Stimmen erreichen. Der Antrag wurde am Sonntag abgelehnt, wie die Karlsruher Richter am Montag mitteilten.
Die Tierschutzpartei hatte bei den Landtagswahlen in Hessen 1,5 Prozent und in Bayern 0,5 Prozent der Stimmen erreicht. Ein genauer Grund für die Ablehnung des Antrags wurde zunächst nicht veröffentlicht. Die Beteiligten sollen die Begründung gesondert übermittelt bekommen (Beschluss vom 08.10.2023 – 2 BvQ 189/23).
09.10.2023 - newsburger.de / Mit Material der dts Nachrichtenagentur.
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