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AfD Höcke muss wegen Verwendung von NS-Vokabular vor Gericht

AfD-Chef Höcke vor Gericht wegen NS-Vokabular.

Halle (Saale) – Thüringens AfD-Chef Björn Höcke wird vor Gericht wegen des Verdachts der Verwendung von NS-Vokabular stehen. Das Landgericht Halle hat die Anklage der Staatsanwaltschaft Halle vom 16. Mai zur Hauptverhandlung zugelassen, wie am Mittwoch mitgeteilt wurde.

Höcke wird beschuldigt, Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verwendet zu haben. Bei einer Wahlkampfveranstaltung der AfD am 29.05.2021 in Merseburg soll er am Ende seiner etwa 22-minütigen Rede den Vortrag mit den Worten „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“ abgeschlossen haben. Dabei habe er gewusst, dass der letzte Teil dieser Aussage eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP darstellt.

Das Landgericht folgte der Einschätzung der Staatsanwaltschaft und hat die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen. Allerdings wird das Hauptverfahren nicht, wie von der Staatsanwaltschaft beantragt, vor dem Landgericht stattfinden, sondern vor dem Amtsgericht Merseburg eröffnet. Die Immunität Höckes wurde zuvor erneut vom Thüringer Landtag aufgehoben.

13.09.2023 - newsburger.de / Mit Material der dts Nachrichtenagentur.

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