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Gutachten zur BND-Affäre Pläne zu Ermittlungsbeauftragtem unzulässig

Ein Ermittlungsbeauftragter sei lediglich Hilfsperson des Parlaments.

Berlin – Das in der Bundesregierung diskutierte Vorhaben, die sogenannten NSA-Selektoren einem Ermittlungsbeauftragten, nicht aber dem NSA-Untersuchungsausschuss vorzulegen, wäre rechtswidrig. Zu diesem Schluss kommt laut eines Berichts des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ ein 15-seitiges Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags.

Es sei rechtlich unzulässig, einen Ermittlungsbeauftragten Akten sichten zu lassen und sie gleichzeitig einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zu verweigern, schreiben die Gutachter. Das gelte auch für geheimhaltungsbedürftige Akten.

Ein Ermittlungsbeauftragter sei lediglich Hilfsperson des Parlaments. Eine solche Hilfsperson könne nicht mehr Rechte haben als der Ausschuss selbst.

13.06.2015 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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