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Sozialgesetzbuch V Lauterbach will Rettungsdienst vereinheitlichen

Rettungsdienst soll einheitliche Standards erhalten.

Berlin – Die „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ hat gefordert, einheitliche Vorgaben für den Rettungsdienst in Bezug auf Organisation, Leistungsumfang, Qualität und Bezahlung zu schaffen. Die Kommission betont in ihrer am Donnerstag veröffentlichten Empfehlung, dass eine transparente, qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte präklinische Notfallversorgung nach bundesweit vergleichbaren Vorgaben angestrebt werden sollte. Diese Maßnahme dient dem gemeinsamen Ziel von Qualität und Wirtschaftlichkeit.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach begrüßte die Vorschläge und erklärte, dass der Rettungsdienst dringend reformiert werden müsse. Es seien einheitliche Standards, erweiterte Befugnisse und eine sinnvolle Vergütungssystematik erforderlich. Lauterbach kündigte an, dass die Vorschläge in die geplanten Reformen einbezogen werden sollen. Er betonte, dass die Notfallversorgung nicht länger selbst ein Reformbedarf bleiben dürfe.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen sehen vor, den Rettungsdienst im Sozialgesetzbuch V zu regeln und Vorgaben für Mindestpersonalausstattung, Qualifikation und Weiterqualifizierung sowie Rettungsmittel festzulegen. Es sollen länderübergreifend einheitliche Qualitätsstandards eingeführt werden, und auf eine Million Einwohner sollte eine Leitstelle kommen. Zusätzlich schlägt die Kommission vor, verpflichtende „Erste-Hilfe“-Kurse an Schulen und Arbeitsplätzen anzubieten.

07.09.2023 - newsburger.de / Mit Material der dts Nachrichtenagentur.

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