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Selbstbestimmungsrecht Familienministerium will „Nein heißt nein“-Regelung evaluieren

Bundesregierung plant Evaluierung der „Nein heißt nein“-Regelung.

Berlin – Die Bundesregierung beabsichtigt, den juristischen Grundsatz „Nein heißt nein“ zu evaluieren, wie der „Tagesspiegel“ unter Berufung auf Regierungskreise berichtet. Laut den Informationen wird überprüft, ob die derzeit geltenden Regelungen im deutschen Strafrecht den Vorgaben der Istanbul-Konvention entsprechen. Sollte dies nicht der Fall sein, müssten wahrscheinlich Anpassungen vorgenommen werden.

Das Familienministerium betrachtet die Evaluierung als „dringend erforderlich, um Aufschluss darüber zu bekommen, wie der Schutz des sexuellen Selbstbestimmungsrechts in der staatsanwaltschaftlichen und gerichtlichen Anwendungspraxis dieser Norm umgesetzt wird“, so ein Sprecher des Ministeriums gegenüber dem „Tagesspiegel“. Die Istanbul-Konvention, die 2018 in Deutschland ratifiziert wurde, besagt, dass das Einverständnis zu sexuellen Handlungen „freiwillig als Ergebnis des freien Willens der Person“ gegeben werden muss.

Der Grundsatz „Nein heißt nein“ wurde 2016 in das deutsche Strafrecht eingeführt.

09.12.2023 - newsburger.de / Mit Material der dts Nachrichtenagentur.

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