Bundesfamilienministerin beziffert Höhe der Kindergrundsicherung.
Berlin – Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) hat erstmals die genauen Auswirkungen der geplanten Kindergrundsicherung beziffert. Unter Berücksichtigung der am Dienstag angekündigten Regelsatzerhöhung beim Bürgergeld um etwa 12 Prozent für 2024 und einer weiteren „moderaten“ Erhöhung um drei Prozent im Folgejahr könnten sich für armutsgefährdete Kinder 2025 Leistungen ergeben.
Die Höhe der Leistungen beläuft sich auf 530 Euro für die Kleinsten bis zu 636 Euro für die ältesten Kinder. Dies ergab eine Aussage von Paus dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Donnerstagausgaben). Diese Summe setzt sich aus dem zukünftigen Kindergarantiebetrag und dem Kinderzusatzbetrag zusammen.
Paus betont, dass es sich um eine angemessene Betrag handle, um Kindern mehr Teilhabe und Chancengerechtigkeit zu ermöglichen. Sie geht jedoch davon aus, dass die Kosten der Kindergrundsicherung im Jahr 2028 über die bisher genannten sechs Milliarden Euro hinaussteigen werden. Dies wird durch die weitere Anhebung des Regelsatzes und auch des Kindergeldes verursacht. Die Ministerin prognostiziert, dass die Kosten für die Kindergrundsicherung zusammen mit den Kosten für Kindergelderhöhungen, den höheren Kinderzuschlag und zukünftige Kindergelderhöhungen deutlich über 10 Milliarden Euro betragen werden.
Die Bundesregierung setzt sich laut Paus stark für Familien mit Kindern ein, indem sie diese finanziell unterstützt.
31.08.2023 - newsburger.de / Mit Material der dts Nachrichtenagentur.
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