Liberalisierung des Kfz-Ersatzteilemarkts Verbände äußern Vorbehalte
Verbände fordern eine Lockerung des Designrechts.
Berlin – Mehrere Verbände, darunter der Autoclub ADAC und der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) fordern Nachbesserungen an der von der Bundesregierung geplanten Liberalisierung des Kfz-Ersatzteilemarkts. Das berichtet das „Handelsblatt“.
Hintergrund ist ein Gesetzentwurf des Justizministeriums, der am Donnerstag in erster Lesung im Bundestag beraten werden soll. Ziel der Initiative ist, dass Verbraucher bei einer Reparatur künftig zwischen den Original-Ersatzteilen ihres Autoherstellers und günstigeren Ersatzteilen von unabhängigen Herstellern wählen können.
Die Verbände, zu denen auch der Versicherungsverband (GDV) und der Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA) zählen, begrüßen zwar grundsätzlich, eine „Reparaturklausel“ im Designrecht einzuführen. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Stichtagsregelung, nach der vor Inkrafttreten des Gesetzes eingetragene Designs weiter geschützt wären, lehnen sie jedoch ab. Dadurch würden Verbraucher „in zwei Klassen eingeteilt“, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme der Verbände, über die das „Handelsblatt“ berichtet.
Für die von der Liberalisierung ausgenommenen Ersatzteile würde nach geltendem Recht eine Schutzdauer von maximal 25 Jahren ab dem Tag ihrer Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) gelten. Ein Bestandsschutz von 25 Jahren benachteiligt aus Sicht der Verbände Autobesitzer, die auch noch in den nächsten Jahren ihr heutiges Fahrzeug fahren wollten. Sie wären „gezwungen, die meist teureren sichtbaren Ersatzteile der Automobilhersteller zu erwerben“. Dies gelte auch für Gebrauchtfahrzeuge, die nach „altem“ Designrecht geschützt seien.
„Betroffen davon wären insbesondere Verbraucherinnen und Verbraucher mit niedrigen Einkommen, die schon aus finanziellen Gründen auf einen Gebrauchtwagen angewiesen sind“, geben die Verbände zu bedenken. „Nur diejenigen, die sich ein neues Fahrzeug leisten können, dessen Design dem neuen liberalisierten Designrecht unterfällt, könnten von niedrigeren Preisen im Ersatzteilmarkt profitieren.“
Als Konsequenz fordern die Verbände eine Lockerung des Designrechts. „Um diese erheblichen Nachteile zu mindern, ist es geboten, die vollständige Liberalisierung des Designrechts in einem möglichst engen Zeitraum zu erreichen“, heißt es in der Stellungnahme. „Eine Anpassung des Bestandsschutzes auf acht bis maximal zehn Jahre wäre verfassungskonform, da Gründe des öffentlichen Interesses dies legitimieren.“
25.09.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de