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Thomas-Cook-Pleite Ökonomen kritisieren Staatskredit für Condor

„Meist verlängert man so nur die Leidenszeit.“

Berlin – Die geplante Staatshilfe für die Fluggesellschaft Condor stößt bei führenden deutschen Ökonomen auf Kritik.

„Es ist bedauerlich, dass sich der Bund erneut genötigt fühlt, einem Unternehmen der Flug- und Reiseindustrie mit finanziellen Bürgschaften zur Seite zu treten“, sagte der Vorsitzende der Monopolkommission, Achim Wambach, der „Welt“ (Donnerstagsausgabe).

Wambach, der auch Präsident des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) im Mannheim ist, hätte es „wünschenswert“ gehalten, „dass nach der Insolvenz von Air Berlin die richtigen Schlüsse gezogen worden wären, die ein solches Vorgehen nicht mehr notwendig machen würden“. Dazu zählt der Ökonomieprofessor „etwa eine umfassendere Reisesicherung“.

Justus Haucap, Direktor des Instituts für Wettbewerbsökonomie an der Universität Düsseldorf, kritisierte die Hilfszusage für Condor ebenfalls. „Es ist nicht Aufgabe des Steuerzahlers, Unternehmen zu finanzieren, wenn jeder Bank das zu riskant ist“, sagte Haucap der „Welt“.

Die Erfahrung spreche nicht dafür, dass eine derartige Rettungsaktion von Erfolg gekrönt ist: „Meist verlängert man so nur die Leidenszeit, und das Geld ist am Ende futsch“, sagte der frühere Chef der Monopolkommission. „Zum Wettbewerb gehört auch, dass schlecht gemanagte Unternehmen vom Markt verschwinden und neue Anbieter eine Chance bekommen. Durch staatliche Beihilfen verhindert man das tendenziell.“

Etwas gnädiger betrachtet Daniel Zimmer, der Direktor des Instituts für Handels- und Wirtschaftsrecht an der Universität Bonn, das staatliche Eingreifen. „Wenn Condor ein für sich genommen profitabel arbeitendes Unternehmen ist und es lediglich darum geht, einen durch die Insolvenz des Mutterunternehmens Thomas Cook ausgelösten Liquiditätsengpass zu überwinden, sprechen keine grundsätzlichen Bedenken gegen einen Überbrückungskredit“, sagte Zimmer, der ebenfalls ein Ex-Vorsitzender der Monopolkommission ist.

Denn hier, so Zimmer weiter, „würde, anders als in vielen anderen Fällen von Staatshilfen, der Kredit nicht zum Verbleib eines eigentlich unwirtschaftlich arbeitenden Unternehmens im Markt und damit zu einer Wettbewerbsverzerrung führen“. Vielmehr bleibe ein profitabel arbeitender Wettbewerber erhalten, was „ganz im Sinne der marktwirtschaftlichen Ordnung“ sei.

25.09.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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