Unternehmenskriminalität Lambrecht will Bekämpfung erleichtern
Die bisherige niedrige Höchststrafe lasse keine empfindliche Sanktion zu.
Berlin – Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will mit einem neuen Gesetz die Bekämpfung der Unternehmenskriminalität erleichtern. Sie halte die bisher geltenden Regeln nicht für ausreichend und wolle sie deshalb verschärfen, sagte Lambrecht der „Süddeutschen Zeitung“ (Donnerstagsausgabe).
Wenn in einem Unternehmen „die führenden Leute den Profit auf kriminelle Weise maximieren oder wenn sie es billigen, dass in den unteren Etagen kriminelle Praktiken zur Förderung des Geschäfts herrschen“, dann sollten die Gerichte künftig einen größeren Spielraum bekommen, das ganze Unternehmen zur Rechenschaft zu ziehen, so die Justizministerin weiter.
Der jetzt vom Justizministerium vorgelegte Gesetzentwurf sieht unter anderem eine drastische Erhöhung der möglichen Geldbußen vor. Bisher liegt die Obergrenze bei zehn Millionen Euro. Künftig soll sie bei Unternehmen mit mehr als 100 Millionen Euro Jahresumsatz bei zehn Prozent des Umsatzes liegen. „Bei großen Konzernen reden wir hier über mögliche Sanktionen bis hin zu zweistelligen Milliardenbeträgen“, sagte Lambrecht.
Die bisherige niedrige Höchststrafe von zehn Millionen Euro lasse „insbesondere gegenüber finanzkräftigen multinationalen Konzernen keine empfindliche Sanktion zu und benachteiligt damit kleinere und mittelständische Unternehmen“, heißt es in dem Gesetzentwurf, über den die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet. Das solle sich jetzt ändern.
Das neue Gesetz würde zum Beispiel Unternehmen treffen, die im großen Stil Gammelfleisch liefern oder bei Abgaswerten betrügen.
Zudem werde in dem Gesetzentwurf beklagt, dass das bisher geltende Recht die „Verfolgung auch schwerster Unternehmenskriminalität“ allein in das Ermessen der zuständigen Behörden stelle, „was zu einer uneinheitlichen und unzureichenden Ahndung geführt“ habe. Deshalb solle künftig statt des Opportunitätsprinzips das Legalitätsprinzip gelten – das heißt, dass die Staatsanwaltschaften künftig immer ermitteln müssen, wenn ein Verdacht gegen ein Unternehmen besteht.
Lambrecht wolle zudem die Anreize für Unternehmen zu sogenannten Compliance-Maßnahmen erhöhen. Die Mithilfe bei der Aufklärung durch unternehmensinterne Untersuchungen soll strafmildernd berücksichtigt werden können.
Die Verantwortlichkeit von Unternehmen – und nicht nur von einzelnen Personen in den Unternehmen – für bestimmte Straftaten habe „sich mittlerweile zu einem universal anerkannten internationalen Standard entwickelt“, heißt es in dem Gesetzentwurf unter Verweis etwa auf die USA und andere OECD-Staaten. Dem wolle man nun auch in Deutschland Rechnung tragen.
In Zukunft werde es „nicht mehr möglich sein, dass ein Unternehmen die Verantwortung für systematische Straftaten bei Einzelnen ablädt, sondern es wird das gesamte Unternehmen in die Verantwortung genommen“, sagte Lambrecht der „Süddeutschen Zeitung“.
22.08.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de