Landesarbeitsgericht Lufthansa lässt Gewerkschaftsstatus von UFO überprüfen
Ziel sei die Wiederherstellung einer verlässlichen Tarifpartnerschaft.
Köln – Die Fluggesellschaft Lufthansa hat beim Hessischen Landesarbeitsgericht beantragt, den Gewerkschaftsstatus der Unabhängigen Flugbegleiter Organisation (UFO) rechtsverbindlich feststellen zu lassen. Ziel des Antrags sei die Wiederherstellung einer verlässlichen Tarifpartnerschaft, teilte der Konzern am Freitag mit.
Seit Monaten habe die Gewerkschaft keinen vertretungsberechtigten Vorstand eingesetzt und sei damit „nicht in der Lage, ihre Rolle als Tarifpartner“ auszufüllen. Ein verlässlicher Tarifpartner sei jedoch eine „notwendige Voraussetzung, unter anderem für die Verhandlung und den Abschluss rechtsverbindlicher Verträge über die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen“ von mehr als 20.000 Flugbegleitern, so die Fluggesellschaft weiter.
Zudem könnten Arbeitgeber und Gewerkschaft „nur auf der Grundlage einer verlässlichen Tarifpartnerschaft dringende Entscheidungen“ über die Verwendung von Beträgen in Millionenhöhe, „zum Beispiel für einen Mitarbeiterfonds der Lufthansa Kabine“, treffen. Auch hierfür sei eine „eindeutige Rechtssicherheit unerlässlich“.
Lufthansa habe die Flugbegleitergewerkschaft UFO aufgefordert, sich gemäß der eigenen Satzung neu aufzustellen. Diese Aufforderungen seien von der Gewerkschaft ignoriert worden. Stattdessen sei eine „satzungswidrige Vorgehensweise beispielsweise zur Nachnominierung von Vorstandsmitgliedern“ gewählt worden, teilte die Lufthansa weiter mit.
Die aktuelle, von „Rechts- und Planungsunsicherheit geprägte Situation“ sei für den Konzern, für die Kunden und „vor allem für die Mitarbeiter der Kabine nicht mehr zumutbar“, so die Fluggesellschaft weiter.
16.08.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de