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Lufthansa-Maschine am Flughafen
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Bericht Streikaufruf bei Lufthansa wohl hinfällig

„Derzeit liegt noch kein ordnungsgemäßer Beschluss des Beirats vor.“

Darmstadt – Das Amtsgericht Darmstadt hat laut eines Zeitungsberichts die Berufung von zwei der drei Vorstände der Flugbegleitergewerkschaft UFO für unwirksam erklärt. Der für die Ernennung zuständige Beirat sei nicht ordnungsgemäß einberufen worden, erklärte das Gericht in einem Schreiben, über welches das „Handelsblatt“ (Donnerstagsausgabe) berichtet.

Das Votum aus Darmstadt dürfte erheblich Auswirkungen haben: Die Flugbegleitergewerkschaft UFO will die Kabinenmitarbeiter der Lufthansa und Eurowings zum Streik aufrufen. Bei Eurowings läuft seit Dienstag bereits die Urabstimmung. Diese dürfte nun unwirksam sein, denn der Vorstand der UFO müsse laut Satzung aus mindestens drei Mitgliedern bestehen, um vertretungsberechtigt zu sein, berichtet die Zeitung weiter.

Laut dem Schreiben der Darmstädter Richter seien für die Nachnominierung von zwei Vorstandsmitgliedern lediglich zwei von fünf Beiräten eingeladen worden. Die für die Berufung nötige einfache Mehrheit habe so nicht erreicht werden können.

„Derzeit liegt noch kein ordnungsgemäßer Beschluss des Beirats vor“, heißt es in dem Schreiben des Amtsgerichts, über welches das „Handelsblatt“ berichtet. Damit sei die Ernennung von Julian Trojan und Daniel Flohr unwirksam.

Die Lufthansa sei für eine Stellungnahme zunächst nicht erreichbar gewesen, berichtet die Zeitung weiter.

17.07.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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