Kartellrechtsverstöße Bafin prüft Selbstanzeigen von Autobauern
„Wir schauen uns den Sachverhalt derzeit an und entscheiden dann.“
Berlin – Die Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) prüft, ob durch die Selbstanzeigen von Autobauern wegen möglicher Kartellrechtsverstöße Ad-hoc-Pflichten der börsennotierten Konzerne verletzt wurden.
„Wir schauen uns den Sachverhalt derzeit an und entscheiden dann, wie wir weiter verfahren“, sagte eine Sprecherin der „Welt“.
Vergangene Woche war bekannt geworden, dass zwei Autobauer Selbstanzeigen – sogenannte Bonusanträge – wegen möglicher Kartellrechtsverstöße abgegeben hatten. Fraglich ist jedoch, ob die Konzerne nicht zugleich eine Ad-hoc-Mitteilung an die Aktionäre hätten absetzen müssen.
Seit Bekanntwerden der möglichen Kartellverstöße haben die Aktien der großen Autokonzerne stark verloren.
24.07.2017 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de