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Kindergrundsicherung Bundesfinanzministerium hält Gesetz auf

Bundesfinanzministerium benötigt vier Wochen für Prüfung.

Berlin – Das Gesetz zur Einführung der Kindergrundsicherung wird vorerst nicht auf die Tagesordnung des Bundeskabinetts kommen. Das berichtet das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ unter Berufung auf Regierungskreise.

Demnach teilte das von Christian Lindner (FDP) geführte Bundesfinanzministerium dem Bundesfamilienministerium unter Leitung von Lisa Paus (Grüne) mit, dass es vier Wochen benötige, um das Gesetz prüfen. Damit gerät Paus` Zeitplan ins Wanken. Sie hatte dem RND in der vorigen Woche gesagt: „Die Ressortabstimmung läuft. Wir werden sehr zügig die Verbände und die Länder anhören. Ein Kabinettsbeschluss ist dann für Mitte September fest im Blick.“

Das Gesetz müsse neben dem Bundestag auch noch durch den Bundesrat. „Deshalb ist es wichtig, dass wir es bald auf den Weg bringen können“, sagte Paus. Aus dem Finanzministerium heißt es, vier Wochen seien die in der Geschäftsordnung der Bundesregierung mögliche Frist. Überdies seien die Auswirkungen der Kindergrundsicherung auf den Bundeshaushalt noch zu prüfen. Ohnehin solle die Reform erst 2025 in Kraft treten, insofern gebe es „keinen Zeitdruck“.

Aus Grünen-Kreisen heißt es wiederum, der Einbringung des Gesetzentwurfes in die Ressortabstimmung seien intensive Gespräche unter Beteiligung von Kanzler Olaf Scholz vorausgegangen. Dort seien alle wesentlichen Punkte geklärt worden. Daher sei eine so lange Prüfungsfrist „fachlich nicht nachvollziehbar“.

Paus hatte im Bundeskabinett Lindners Wachstumschancengesetz blockiert, um die Kindergrundsicherung durchzusetzen. Später einigten sich beide unter Vermittlung von Scholz auf die Reform. Bei der anschließenden Vorstellung des Vorhabens vor Journalisten wurde allerdings deutlich, dass Meinungsverschiedenheiten über dessen Ausgestaltung fortbestehen.

06.09.2023 - newsburger.de / Mit Material der dts Nachrichtenagentur.

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