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Bundesverfassungsgericht
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Anordnung Bundesverfassungsgericht macht Weg für „G20-Protestcamp“ frei

Etwa 10.000 Personen aus aller Welt werden erwartet.

Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht hat die Stadt Hamburg per einstweiliger Anordnung verpflichtet, über die Duldung eines im Stadtpark geplanten Protestcamps auf Basis des Versammlungsrechts zu entscheiden. Damit hat das Protestcamp deutlich bessere Chancen, zu starten.

Das Gericht befasste sich nach eigenen Angaben aber nicht damit, ob und wieweit das Protestcamp in Blick auf die öffentliche Sicherheit doch noch beschränkt oder möglicherweise auch untersagt werden könnte.

Nach Angaben der Veranstalter soll das Camp vom 30. Juni bis 9. Juli auf der großen Festwiese des Hamburger Stadtparks stattfinden. Dabei werden etwa 10.000 Personen aus aller Welt erwartet, die in 3.000 Zelten wohnen und übernachten sollen. Während seiner Dauer soll das Camp einen durchgängig bei Tag und bei Nacht wahrnehmbaren Ort des Protestes gegen den am 7. und 8. Juli 2017 in Hamburg stattfindenden G20-Gipfel darstellen.

Die Stadt Hamburg hatte das geplante Protestcamp nicht als Versammlung eingeordnet und untersagt – unter Verweis auf ein grünanlagenrechtliches Verbot, auf öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen zu zelten.

28.06.2017 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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