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BKA ZMI prüfte bisher 7.500 Fälle von Hass im Netz

Rund drei Viertel wurden als strafrechtlich relevant eingestuft.

Wiesbaden – Die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) beim Bundeskriminalamt (BKA) hat seit ihrer Gründung am 1. Februar 2022 bis Ende März 2023 insgesamt knapp 7.500 Fälle von Hass und Hetze im Netz geprüft. Dies teilte ein Sprecher des BKA dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ mit. Von den gemeldeten Inhalten wurden rund drei Viertel als strafrechtlich relevant eingestuft. In etwa 77 Prozent der abschließend bearbeiteten Fälle konnte die ZMI eine örtlich zuständige Strafverfolgungsbehörde in einem Bundesland feststellen, so dass von dort aus gegen die mutmaßlichen Urheber der Inhalte ermittelt werden konnte. Über den Fortgang der weiteren Ermittlungen liegen dem BKA jedoch keine Informationen vor.

Seit Februar 2022 sind die digitalen Netzwerke gemäß dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz verpflichtet, bestimmte Inhalte, die ihnen als rechtswidrig gemeldet werden, dem BKA zu übermitteln. Hierfür wurde die ZMI gegründet. Das BKA hatte damals angegeben, dass es mit rund 150.000 Strafverfahren pro Jahr rechne. Allerdings haben Unternehmen wie Google, Meta, Twitter und Tiktok gegen einzelne Bestimmungen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht und daher bisher laut BKA-Sprecher „noch keine Meldungen von strafbaren Inhalten an das BKA übermittelt“.

Die 7.500 bearbeiteten Fälle wurden der ZMI aufgrund ihrer Zentralstellenfunktion beim BKA von anderen Stellen zugeleitet, darunter die Meldeplattform „Hessen-gegen-Hetze“, die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen und die Meldestelle „Respect“ der Jugendstiftung im Demokratiezentrum Baden-Württemberg. Die ZMI spielt somit eine wichtige Rolle bei der Koordination und Bearbeitung von Fällen von Hass und Hetze im Internet, die von verschiedenen Quellen gemeldet werden.

Die Arbeit der ZMI wird sowohl von Befürwortern als auch von Kritikern kontrovers diskutiert. Befürworter sehen in der Meldestelle einen wichtigen Schritt im Kampf gegen Hasskriminalität im Internet und erhoffen sich eine effektivere Strafverfolgung von Tätern. Kritiker hingegen äußern Bedenken hinsichtlich der Meinungsfreiheit und Datenschutzaspekte, insbesondere im Hinblick auf die Klage der digitalen Netzwerke gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Die weitere Entwicklung und Arbeit der ZMI bleibt somit abzuwarten und wird weiterhin intensiv beobachtet werden.

15.04.2023 - newsburger.de / Mit Material der dts Nachrichtenagentur.

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