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Urheberrecht EU-Parlament gegen Einschränkung der Panoramafreiheit

Bislang ist die Panoramafreiheit in EU-Ländern unterschiedlich geregelt.

Straßburg – Das EU-Parlament hat sich mit großer Mehrheit gegen eine Erweiterung des Urheberrechts ausgesprochen und damit die sogenannte Panoramafreiheit bestätigt, also das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden und Kunstwerken ohne vorherige Genehmigung.

Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hatte eine EU-weite Einschränkung angestrebt und damit eine Protestwelle bei Berufsfotografen und in den sozialen Netzwerken ausgelöst. Der Plan sah vor, dass man für die kommerzielle Nutzung von Fotos jener Kunstwerke und Gebäude, bei denen der Urheber noch keine 70 Jahre tot ist, künftig eine Genehmigung einholen muss.

Bislang ist die Panoramafreiheit in EU-Ländern unterschiedlich geregelt: Während man in Deutschland von der Straße aus Fotos von Gebäuden und öffentlichen Kunstwerken machen und sie frei verwenden kann, gibt es unter anderem in Italien und Frankreich keine grundsätzliche Panoramafreiheit.

09.07.2015 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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