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CO2-Grenzausgleichssystem EU-Kommission legt Vorschriften fest

EU-Kommission legt Vorschriften für CO2-Grenzausgleichssystem fest.

Brüssel – Die EU-Kommission hat am Donnerstag Vorschriften für das CO2-Grenzausgleichssystem verabschiedet. Für einen Übergangszeitraum ab dem 1. Oktober müssen Händler über die Emissionen ihrer eingeführten Produkte Bericht erstatten.

Mit der Durchführungsverordnung werden die Berichterstattungspflichten sowie die angewandte Methode zur Berechnung der während des Herstellungsprozesses freigesetzten Emissionen im Detail festgelegt. Erste Berichte werden ab dem 31. Januar 2024 fällig.

Um die Einführung des Grenzausgleichssystems zu unterstützen, sollen spezielle Software, Schulungsmaterial, Webinare und Tutorials bereitgestellt werden. Diese sollen den Unternehmen dabei helfen, die Reporting-Anforderungen zu erfüllen.

Das dauerhafte CO2-Grenzausgleichssystem soll schließlich ab dem Jahr 2026 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt müssen Importeure Zertifikate für die CO2-Emissionen ihrer Produkte erwerben.

Mit diesem System soll verhindert werden, dass die Produktion von CO2-intensiven Gütern wie Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel, Elektrizität und Wasserstoff bei einem steigenden innereuropäischen CO2-Preis in Nicht-EU-Länder verlagert wird. Die EU-Institutionen erhoffen sich dadurch eine effektive Reduzierung der CO2-Emissionen.

18.08.2023 - newsburger.de / Mit Material der dts Nachrichtenagentur.

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