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Syrien-Konflikt USA haben schweren Fehler begangen

„Diplomatie beendet den Bürgerkrieg nicht.“

Washington – Der mutmaßlich vom Regime des syrischen Präsidenten Baschar al-Assad begangene Giftgaseinsatz kann nach Ansicht eines Völkerrechtlers international nicht ohne Bruch des Völkerrechts geahndet werden. Diese Meinung vertritt Wolff Heintschel von Heinegg, Professor für Völkerrecht an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder), im Interview mit dem „Weser-Kurier“.

Zwar hätte die Staatengemeinschaft in Syrien auch ohne UN-Mandat in Form einer sogenannten humanitären Intervention eingreifen können – diese Option bestehe aber nicht mehr, seitdem die US-Regierung eine Strafaktion gegen das Assad-Regime angedroht hat. „Genau hier haben die USA einen schweren Fehler begangen, indem sie von einer Vergeltungsaktion sprachen. Vergeltung gibt es im Völkerrecht aber nicht. Das ist also ein ziemlich dummes Argument“, sagte Heintschel von Heinegg.

Auch einen Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag gegen Assad hält der Völkerrechtler für nicht möglich: „Syrien ist nicht Vertragspartei des Internationalen Strafgerichtshofs. Eine Zuständigkeit ist deshalb nicht gegeben.“

Wolff Heintschel von Heinegg rechnet nicht damit, dass die internationalen Bemühungen um eine friedliche Lösung für Syrien erfolgreich sein werden: „Diplomatie beendet den Bürgerkrieg nicht“, ist der Wissenschaftler überzeugt.

12.09.2013 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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