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EU-Sperrklausel Steinmeier will Gesetz zunächst nicht unterzeichnen

Steinmeier wartet auf Gerichtsentscheidung zum EU-Sperrklausel-Gesetz.

Berlin – Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wird das Zustimmungsgesetz zur Einführung einer prozentualen Hürde bei Europawahlen vorerst nicht ausfertigen. Dies wurde der Satirepartei „Die Partei“ von Doris König, der Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts, mitgeteilt, wie der „Spiegel“ berichtet.

Die Kleinstpartei hatte Klage gegen das Gesetz eingereicht und einen Eilantrag gestellt. Steinmeier möchte auf eine Entscheidung des Gerichts warten, bevor er das Gesetz unterzeichnet. Dies sei laut König „ständige Staatspraxis“.

Mit dem kurz vor der Sommerpause beschlossenen Gesetz stimmt Deutschland einem EU-Beschluss zu, der besagt, dass zukünftig bei Europawahlen eine Hürde von zwei bis fünf Prozent gelten soll. Die Satirepartei fürchtet um ihren Wiedereinzug und argumentiert, dass eine solche Sperrklausel sich faktisch nur auf Deutschland auswirken würde und die EU gar nicht zuständig sei.

Bedenken gegen eine Hürde bei Europawahlen sind nicht neu. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2011 eine Fünfprozentklausel für Europawahlen und 2014 eine Dreiprozentklausel gekippt. Dadurch konnten Kleinstparteien wie „Die Partei“ ins Europaparlament einziehen. Die Klage der Partei könnte nun ein breiteres EU-weites Gesetz verzögern. Erst wenn alle Mitgliedsländer der EU zugestimmt haben, wird der Beschluss verbindlich.

04.08.2023 - newsburger.de / Mit Material der dts Nachrichtenagentur.

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