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Visaangelegenheiten Auswärtiges Amt prüft nochmal Vorwurf von Vetternwirtschaft

„Die Prüfung des Sachverhalts und möglicher Maßnahmen dauert noch an.“

Berlin – Nachdem das Auswärtige Amt mit dem Vorwurf der Vetternwirtschaft konfrontiert wurde, prüft es nun erneut einen delikaten Fall. Laut einem Medienbericht vom Juli soll die Ehefrau eines Referatsleiters für Visaangelegenheiten als Rechtsanwältin afghanische Staatsbürger vertreten haben, die Visa an der Botschaft in Islamabad beantragten. Zudem wurde ihr vom Auswärtigen Amt beauftragt, zum Beispiel ein Rechtsgutachten zum afghanischen Eherecht zu erstellen und Online-Schulungen für Behördenmitarbeiter abzuhalten.

Wie die Bundesregierung in ihrer am Freitag veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage der AfD-Fraktion mitteilt, gab es bereits am 12. Juli eine Anfrage der Botschaft in Islamabad, ob die Rechtsanwältin auch Mandanten in dort anhängigen Verfahren vertritt und ob ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Seminars bestehe. Das Auswärtige Amt überprüfte daraufhin zunächst den Hinweis und kam zu dem Ergebnis, dass aufgrund der hohen Teilnehmerzahl und der damit verbundenen umfassenden Transparenz und Kontrolle kein schädlicher Interessenkonflikt bestehe.

Offenbar wird dieser Fall nun jedoch noch einmal neu bewertet: „Die Prüfung des Sachverhalts und möglicher Maßnahmen dauert noch an“, heißt es nun in der Antwort der Bundesregierung.

01.09.2023 - newsburger.de / Mit Material der dts Nachrichtenagentur.

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