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VZBZ Mehr Schutz bei Haustürvertrieb von Glasfaseranschlüssen

VATM-Verhaltenskodex für Vertrieb von Glasfaseranschlüssen kritisiert.

Berlin – Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert den vorgeschlagenen Verhaltenskodex des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) für den Vertrieb von Glasfaseranschlüssen an Haustüren. Ramona Pop, Chefin des vzbv, betonte, dass Selbstverpflichtungen selten ausreichend seien und Verbraucherschutz klare gesetzliche Regelungen benötige. Der Verband werde nun genau beobachten, wie der geplante Verhaltenskodex der Telekommunikationsanbieter umgesetzt werde.

Pop äußerte ihre Skepsis gegenüber dem Verhaltenskodex, da Verbraucher „in unpassenden Augenblicken im privaten Raum überrumpelt werden und keine Zeit haben, Preise zu vergleichen und zu überlegen“. Laut Schätzungen der Branche werden drei von vier Verträgen für Glasfaseranschlüsse direkt an der Haustür abgeschlossen. Hierfür beauftragen die Anbieter Subunternehmen, die von Tür zu Tür ziehen und Verträge abschließen. Diese Unternehmen werden nach der Anzahl der abgeschlossenen Verträge bezahlt.

Leider gehen mit Haustürgeschäften laut der Verbraucherschützerin allzu oft aggressive und unseriöse Praktiken einher, die zu Vertragsfallen führen. Pop fordert, dass die Politik die Menschen besser vor solchen Überraschungen schützen müsse. Haustürgeschäfte sollten nur dann erlaubt sein, wenn Verbraucher zuvor ihre Zustimmung gegeben haben. Darüber hinaus fordert sie eine Verlängerung der Widerrufsfrist von 14 auf 30 Tage, damit beispielsweise auch Angehörige älterer Betroffener ausreichend Zeit haben, überraschend abgeschlossene Verträge zu prüfen.

01.07.2023 - newsburger.de / Mit Material der dts Nachrichtenagentur.

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