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Online-Werbung EU-Kommission sieht klaren Kartellverstoß bei Google

Google hat gegen Kartellvorschriften verstoßen.

Brüssel – Die Europäische Union hat nach monatelangen Untersuchungen nun endlich ihre Schlussfolgerung gezogen: Google hat gegen die Kartellvorschriften verstoßen, indem es den Wettbewerb im Bereich Online-Werbung verzerrt hat. Konkret geht es darum, dass Google seine eigenen Technologiedienste für Online-Display-Werbung bevorzugt hat und somit konkurrierende Anbieter sowie Werbetreibende und Online-Verleger benachteiligt wurden. Die EU-Kommission gab bekannt, dass Google seit 2014 seine marktbeherrschende Stellung missbrauche und somit einen Wettbewerbsvorteil erlangt habe.

Die Kommission vermutet, dass das Verhalten von Google darauf abzielte, die eigene Werbebörse AdX zu begünstigen und dadurch konkurrierende Werbebörsen zu verdrängen. Auf diese Weise würde die zentrale Rolle von Google auf verschiedenen Ebenen der Adtech-Branche gestärkt, wodurch das Unternehmen höhere Gebühren für seine Dienste verlangen könne. Diese wettbewerbsrechtlichen Bedenken könnten nach Ansicht der Kommission nur durch die Veräußerung eines Teils der Dienste von Google ausgeräumt werden. Das Unternehmen sei nicht nur auf beiden Seiten des Marktes tätig, sondern betreibe auch die größte Werbebörse.

Google wurde über den Schritt der Kommission informiert und soll nun zu den Vorwürfen Stellung nehmen.

14.06.2023 - newsburger.de / Mit Material der dts Nachrichtenagentur.

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