Mitglieder der Mafia stammen aus einem EU-Land.
Berlin – Der Vorstoß aus dem Bundesinnenministerium, nicht straftätige Menschen für die Taten ihrer Verwandten auszuweisen, soll nicht für die italienische Mafia gelten. Der Grund dafür ist, dass die Mitglieder der Mafia aus einem EU-Land stammen. Das Bundesinnenministerium erklärte, dass das Aufenthaltsrecht von EU-Bürgern in Deutschland bereits seit Jahren durch das Recht der EU einheitlich geregelt sei. Daher betrifft die Initiative des Ministeriums diesen Regelungsbereich nicht.
Es ist jedoch möglich, dass das Aufenthaltsrecht von EU-Bürgern in Deutschland im Rahmen einer „Verlustfeststellung“ beendet wird, erklärte der Sprecher. Voraussetzung dafür sei jedoch eine tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berühre. Dazu zählen unter anderem Leib, Leben, Freiheit, Eigentum, Vermögen und andere Schutzgüter. Eine solche Verlustfeststellung ist nur bei einem Daueraufenthaltsrecht möglich, das nach spätestens fünf Jahren Aufenthalt entstehe.
Außerdem müssten schwerwiegende Gründe der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit vorliegen. Die Beeinträchtigung müsse über das normale Maß hinausgehen. Eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren sei eine Voraussetzung. Bei einer Aufenthaltsdauer von mindestens zehn Jahren oder bei Minderjährigen sei die Schwelle dafür noch höher, erläuterte der Sprecher des Innenministeriums.
10.08.2023 - newsburger.de / Mit Material der dts Nachrichtenagentur.
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