Gutachten Cannabis-Pläne der Ampel kollidieren mit Europarecht
Gutachten bezweifelt Vereinbarkeit der Cannabislegalisierung mit Europarecht.
Berlin – Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages zweifelt laut einem Gutachten, das auf Anfrage des CSU-Abgeordneten Stephan Pilsinger erstellt wurde und über das der „Spiegel“ berichtet, daran, dass die Cannabislegalisierungspläne der Ampelregierung mit dem Europarecht vereinbar sind.
Das Gutachten legt dar, dass der europarechtliche Rahmen vermuten lasse, dass der Umgang mit Cannabis ausschließlich zu medizinischen und wissenschaftlichen Zwecken legalisiert werden darf. Dies würde bedeuten, dass der von der Ampel angestrebte Rahmen deutlich enger ist. Eigenanbau und Konsum würden entkriminalisiert, ebenso der gemeinsame Anbau in Vereinen unter bestimmten Vorgaben.
Gemäß den Plänen der Ampelregierung soll Cannabis kurzfristig aus dem Betäubungsmittelgesetz gestrichen und der Besitz von bis zu 25 Gramm erlaubt werden. Privatpersonen sollen drei weibliche Pflanzen anbauen dürfen, während der Anbau in Vereinen ebenfalls erlaubt sein soll, allerdings unter strengen Auflagen gemäß dem Referentenentwurf des Gesetzes. Mitglieder müssen mindestens 18 Jahre alt sein, und der Konsum darf nicht vor Ort stattfinden. Die Abgabe von Cannabis darf nicht kommerziell erfolgen.
In einem zweiten Schritt sollen der kommerzielle Anbau und die lizenzierte Abgabe von Cannabis für einen Zeitraum von fünf Jahren in Modellregionen getestet werden, jedoch unter wissenschaftlicher Kontrolle.
Stephan Pilsinger zitiert aus dem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes, dass eine Kommerzialisierung und damit eine mögliche Verletzung des Europarechts beim vereinsmäßigen Anbau in Cannabis Social Clubs eine große Gefahr darstellen: „Das Risiko, dass die Pflanzen Nicht-Mitgliedern verkauft oder vermacht werden, ist faktisch einfach zu hoch.“ Des Weiteren lese er im Gutachten eine Absage an die von der Ampel geplanten Modellregionen heraus. Dort heißt es, es sei fraglich, ob Maßnahmen wie die Einrichtung eines staatlich kontrollierten Anbau- und Abgabesystems für den Genuss von Cannabis von der Entkriminalisierungsfreiheit der Mitgliedstaaten gedeckt seien. Pilsinger betrachtet daher eine Legalisierung von Cannabis über Modellregionen, die große Städte oder Regionen umfassen können, als rechtlich höchst problematisch, wenn nicht sogar unzulässig.
25.07.2023 - newsburger.de / Mit Material der dts Nachrichtenagentur.
Die Staats- und Regierungschefs der EU haben auf ihrem Sondergipfel an diesem Donnerstag die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas diskutiert. Hierzu äußerte sich der europapolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gunther Krichbaum. ...
Der Politiker der Grünen, Anton Hofreiter, hat sich dafür ausgesprochen, die iranische Revolutionsgarde als Terrororganisation zu klassifizieren. Als Vorsitzender des Ausschusses für Europäische Angelegenheiten unterstützte er am Donnerstag im rbb24 Inforadio eine ...