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Youtube-Urteil Teilerfolg
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Google Youtube-Urteil Teilerfolg

Das Urteil werfe jedoch auch Fragen auf.

Hamburg – Der Internetkonzern Google das das Urteil gegen seine Videoplattform „Youtube“ als Teilerfolg bezeichnet. „Das Gericht hat bestätigt, dass YouTube eine Hosting-Plattform ist und nicht zur Kontrolle sämtlicher auf der Plattform hochgeladenen Videos verpflichtet werden kann“, sagte Google-Sprecher Kay Oberbeck am Nachmittag. Das Gericht gebe damit Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten etwas mehr Rechtssicherheit und lasse „auch in Deutschland Raum für innovative und kreative Entwicklungen im Internet“.

Jetzt sollte „der Weg dafür freigemacht werden, dass auch in Deutschland Autoren, Komponisten, Verlage, Künstler und Labels endlich von ihrer Musik auf YouTube profitieren können“, so der Google-Sprecher weiter. Die GEMA solle wieder an den Verhandlungstisch zurückkehren. Dass YouTube hierzu bereit ist, habe YouTube bereits durch Vereinbarungen mit Musikverwertungsgesellschaften für mehr als 40 andere Länder weltweit gezeigt.

Das Urteil werfe jedoch auch Fragen zu den Verhaltens- und Kontrollpflichten von Hosting-Plattformen für nutzergenerierte Inhalte, konkret zum Einsatz von Content-ID und Wortfiltern auf, so der Google-Sprecher weiter. Google wolle nun zunächst die schriftliche Begründung des Gerichts prüfen.

20.04.2012 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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