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Naturschutzgebiet
© Pvanderloewe / gemeinfrei

EU Deutschland verstößt bei Naturschutzgebieten gegen Vorgaben

FFH-Gebiete mit 5,5 Millionen Hektar Fläche im Fokus.

Osnabrück – Deutschland verstößt nach Auffassung der EU-Kommission bei mehr als 4500 Naturschutzgebieten gegen EU-Vorgaben. Das berichtet die „Neue Osnabrücker Zeitung“.

Betroffen sind demnach alle FFH-Gebiete im Bundesgebiet mit einer Gesamtfläche von etwa 5,5 Millionen Hektar. Aufgefallen war das im Zuge eines bereits laufenden Verfahrens: Die Kommission kritisiert darin, dass die Bundesrepublik nicht bis 2010 die notwendige Zahl an Naturschutzgebieten entsprechend der FFH-Richtlinie gesichert hat. Nach letztem Stand fehlten noch 787 Gebiete – vorrangig in Niedersachsen.

In einem neuen Schreiben an die Bundesregierung stellt die Kommission jetzt allerdings fest, dass es bei sämtlichen ausgewiesenen FFH-Gebieten zu systematischen Fehlern gekommen ist, was die Erhaltungsziele für die Naturschutzgebiete angeht, berichtet die „NOZ“ unter Berufung auf die Unterlagen. Die deutschen Behörden bleiben demnach zu unkonkret, was in den einzelnen Naturschutzgebieten erreicht werden soll und welche Maßnahmen dafür notwendig sind – also wie Tiere und Pflanzen geschützt werden sollen.

Regierung prüft Kritik

Das Bundesumweltministerium bestätigte dem Blatt die Kritik aus Brüssel. Es werde derzeit geprüft, sagte eine Sprecherin des Berliner Ministeriums dem Blatt. Man habe eine Fristverlängerung für die Beantwortung der Kritik beantragt.

Zuständig für Naturschutz sind in Deutschland vorrangig die Bundesländer. Die Umweltministerien in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern erklärten auf „NOZ“-Anfrage, sie teilten die Kritik der Kommission nicht.

Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies zeigte sich indes zuversichtlich, die Vorgaben aus Brüssel einhalten zu können. Auch bei der Ausweisung der Gebiete komme Niedersachsen voran: Allein im vergangenen Jahr seien 87 Naturschutzgebiete von Landkreisen gesichert worden, 124 Gebiete stünden noch offen. Lies zeigte sich optimistisch, dass auch hier bis Jahresende eine Sicherung zumindest in die Wege geleitet worden ist.

Verfehlt Deutschland nach Auffassung der EU-Kommission indes weiter die Vorgaben der FFH-Richtlinie, könnte Brüssel die Bundesrepublik vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen. Setzt Deutschland dann auch das Urteil nicht um, drohen in einem Zweitverfahren hohe Strafzahlungen von bis zu 861.000 Euro pro Tag. Ein Zweitverfahren droht derzeit im Zusammenhang mit der Nitrat-Richtlinie und mangelhaftem Grundwasserschutz in Deutschland.

29.03.2019 - newsburger.de

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