Datenschutz Bundesdatenschützer rät Behörden zu Tiktok-Verzicht
Auch die breitere Öffentlichkeit sollte die Verwendung hinterfragen.
Bonn – Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Ulrich Kelber, hat die Bundesregierung aufgefordert, die Verwendung der chinesischen Kurzvideo-App „Tiktok“ auf Diensthandys zu vermeiden. Dies wurde bekannt, nachdem die EU-Kommission aufgrund von Sicherheitsbedenken beschlossen hatte, ihren Mitarbeitern die Nutzung der App zu untersagen.
Bereits im Juni 2021 hatte Kelber alle Ministerien und Bundesbehörden per Rundschreiben aufgefordert, Tiktok nicht auf dienstlichen Geräten zu installieren. Kelber betonte, dass diese Empfehlung weiterhin gültig sei und Teil der Beratung bleibe.
Die derzeitigen Analysen zu Tiktok seien vorläufig und weitere Untersuchungen, insbesondere hinsichtlich der IT-Sicherheit, seien notwendig, so Kelber weiter. Aus diesem Grund fordert der Behördenchef den Austausch von Informationen zwischen den EU-Staaten.
Kelber betonte auch die Bedeutung der irischen Datenschutzbehörde DPC. Da Tiktok seinen Europahauptsitz in Dublin hat, ist die DPC die verantwortliche Behörde für Datenschutzfragen. Es sei von höchster Wichtigkeit, dass die DPC Tiktok einer datenschutzrechtlichen Prüfung unterziehe, um ein einheitliches Vorgehen in der gesamten EU sicherzustellen.
Kelber machte auch deutlich, dass die Nutzung von Tiktok auf dienstlichen Geräten ein hohes Risiko für die Sicherheit der Daten darstellt. Angesichts der Tatsache, dass immer mehr Behörden und Regierungen Tiktok kritisch betrachten und einschränken, sollte auch die breitere Öffentlichkeit die Verwendung dieser App kritisch hinterfragen.
23.02.2023 - newsburger.de / Mit Material der dts Nachrichtenagentur.
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