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Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt Urteil zu Facebook-Fanpages alarmiert Digitalwirtschaft

„Dieses Urteil ist ein weiterer Tiefschlag für die Digitale Wirtschaft.“

Berlin – Mit Entsetzen hat der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Datenschutzstreit um Facebook-Fanpages reagiert.

„Dieses Urteil ist ein weiterer Tiefschlag für die Digitale Wirtschaft: Anstatt Rechtssicherheit für die vielen Nutzer sozialer Medien zu stärken, treibt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts diese weiter in die Enge“, sagte BVDW-Präsident Matthias Wahl dem „Handelsblatt“.

Er kritisierte, dass die Datenschutzbehörden nun freie Hand hätten, Datenschutzverstöße „auf dem Rücken der Unternehmen“ zu verfolgen. „Das wahrt nicht die Verhältnismäßigkeit, sondern ist schlicht der Weg des geringsten Widerstands“, so der BVDW-Präsident weiter.

Die Richter in Leipzig hatten in einer am Mittwoch verkündeten Entscheidung den Betreibern von gewerblichen Fanpages auf Facebook eine Mitverantwortung für die Sammlung von Nutzerdaten im Hintergrund zugewiesen. Bei schwerwiegenden datenschutzrechtlichen Mängeln dürfen Datenschützer daher die Betreiber verpflichten, die Unternehmensseite abzuschalten.

Wahl befürchtet, die Fanpage-Betreiber könnten sich nun mit der Gefahr konfrontiert sehen, „wegen unterstellter schwerwiegender Datenschutzverletzungen durch Plattformen selbst in Anspruch genommen zu werden“. Dabei sei auch nach der Leipziger Entscheidung nach wie vor unklar, wann eine solche schwerwiegende Datenschutzverletzung vorliege. „Das Urteil bremst die Digitalbranche weiter aus“, sagte der BVDW-Präsident dem „Handelsblatt“.

13.09.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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