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Europäischer Gerichtshof
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Kennzeichnung israelischer Waren Antisemitismusbeauftragter kritisiert EuGH-Urteil

„Das Urteil ist ein klassischer Fall für doppelten Standard.“

Berlin – Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, hat die Entscheidung zur Kennzeichnung von Produkten aus von Israel besetzten Gebieten kritisiert.

„Das Urteil ist ein klassischer Fall für doppelten Standard. Israel wird anders behandelt als andere Nationen“, sagte Klein der „Bild-Zeitung“ (Donnerstagsausgabe). Ihm jedenfalls seien keine Bemühungen der EU bekannt zur Kennzeichnung von Produkten aus anderen umstrittenen Gebieten, etwa von der Krim oder aus der Westsahara. „Hier wird Politik unter dem Mantel des Verbraucherschutzrechtes betrieben“, kritisierte der Antisemitismusbeauftragte.

Zudem sei das Urteil in der Praxis wohl wenig hilfreich, um die Parteien im Nahostkonflikt im Sinne einer Zwei-Staaten-Lösung wieder einander näher zu bringen.

Zu den Positionen der Bundesregierung zum Nahost-Konflikt mit Blick auf das Völkerrecht jenseits der Grünen Linien sagte Klein: „Die muss man woanders diskutieren, nicht im Verbraucherschutzrecht.“

13.11.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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