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Jan Böhmermann trägt Schmähgedicht vor
© ZDF, über dts Nachrichtenagentur

Verwaltungsgericht Gericht fordert Transparenz zu Böhmermann-Verfahren

Informationsblockade der Bundesregierung ist rechtswidrig.

Berlin – Die Informationsblockade der Bundesregierung zum Prozess des TV-Unterhalters Jan Böhmermann gegen Angela Merkel um die Kritik der Bundeskanzlerin am sogenannten „Schmähgedicht“ über den türkischen Staatspräsidenten Erdogan ist rechtswidrig. Dies hat das Berliner Verwaltungsgericht auf eine Eilklage des „Tagesspiegels“ entschieden, wie die Zeitung in ihrer Montagsausgabe berichtet.

Das Gericht verpflichtete das Kanzleramt zu verschiedenen Auskünften über das Verfahren sowie den vorgerichtlichen Streit zwischen den beiden Parteien (Az.: VG 27 L 82.19).

Die Angelegenheit sei „Gegenstand aktueller bundesweiter Berichterstattung“, die Reaktion der Kanzlerin habe damals ein „großes Echo“ gefunden. Die Presse sei auf behördliche Informationen angewiesen, um ihre Kontroll- und Vermittlungsfunktion wahrnehmen zu können, hieß es.

14.04.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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