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Flugpassagiere vor der Passkontrolle
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Bericht Geringere Chancen auf Besuchsvisum aus ärmeren Ländern

Mit dieser Praxis werde der ganze Sinn von Besuchsvisa auf den Kopf gestellt.

Berlin – Menschen aus Ländern mit geringem Pro-Kopf-Einkommen erhalten viel seltener ein Einreisevisum nach Deutschland als Menschen aus reichen Ländern: Zu diesem Ergebnis kommt ein Datenprojekt des MDR-Magazins „Exakt“, bei dem die Visa-Ablehnungsquoten und die Daten zum Pro-Kopf-Einkommen in den jeweiligen Staaten der Antragsteller ausgewertet wurden.

Bei sehr vielen Ländern mit geringem Durchschnittseinkommen zeigt sich demnach, dass die Ablehnungsquoten um ein Vielfaches höher sind als die durchschnittliche Quote von knapp sieben Prozent. So sei beispielsweise bis zu jeder zweite Antrag aus Guinea (52 Prozent), Afghanistan (43 Prozent) und Nigeria (42 Prozent) im vergangenen Jahr abgelehnt worden. Das Pro-Kopf-Einkommen dieser Länder liege im weltweiten Vergleich im unteren Bereich: in Guinea bei jährlich 470 US-Dollar, in Afghanistan bei 610 US-Dollar und in Nigeria bei 2.820 US-Dollar.

Hingegen lägen die Ablehnungsquoten bei Visa-Antragstellern aus Ländern mit höheren Einkommen, wie etwa China (7.930 US-Dollar) oder Kasachstan (11.390 US-Dollar), bei drei Prozent und weniger.

„Wenn ich mir anschaue, dass besonders aus armen Ländern die Ablehnungsquote extrem hoch ist, 30, 40 Prozent zum Teil, dann muss man hier sagen, dass Menschenrechte verletzt werden“, kritisierte die Bundestagsabgeordnete der Linken Ulla Jelpke. Mit dieser Praxis werde der ganze Sinn von Besuchsvisa auf den Kopf gestellt, und man unterstelle den Antragstellern häufig, dass sie nur einreisen wollten, um dann hier zu bleiben. Gerade für binationale Ehen sei das sehr belastend.

Das Auswärtige Amt weist einen Zusammenhang zwischen der Visa-Vergabe und dem Pro-Kopf-Einkommen zurück: „Für die Beurteilung der Rückkehrbereitschaft sind weder die allgemeinen Einkommensverhältnisse noch die des Antragstellers allein entscheidend“, hieß es gegenüber „Exakt“. Es komme vielmehr auf die Gesamtsituation des Antragstellers und seine Verbundenheit mit seinem Herkunftsland an.

30.05.2017 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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