"Data Privacy Framework" Datenschutzaktivist will Europas neuen Daten-Deal kippen
Max Schrems klagt gegen EU-US-Datenabkommen.
Wien – Der österreichische Jurist Max Schrems plant, gegen das jüngste Datenabkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und den Vereinigten Staaten zu klagen und es zu Fall zu bringen. Er geht davon aus, dass die Angelegenheit Anfang des kommenden Jahres vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verhandelt wird. Schrems erklärte gegenüber der „Welt“, dass bereits verschiedene rechtliche Möglichkeiten in Betracht gezogen werden.
In Brüssel hat die EU-Kommission kürzlich dem sogenannten „Data Privacy Framework“ zugestimmt, einem Abkommen, das den freien Datenstrom personenbezogener Daten über den Atlantik ermöglicht. Die beiden vorherigen Abkommen, nämlich „Privacy Shield“ und „Safe Harbor“, wurden vom EuGH für ungültig erklärt – in beiden Fällen hatte Schrems geklagt. Es besteht die Möglichkeit, dass die Richter das neue Datenabkommen zwischen Brüssel und Washington während des Verfahrens aussetzen könnten, was für amerikanische Tech-Giganten zu Problemen führen würde. Diese betonen immer wieder, dass das Geschäft in der EU nur rentabel sei, wenn sie die Informationen der Internetnutzer in den USA verarbeiten dürfen. Facebook hatte sogar gedroht, sich aus Europa zurückzuziehen, falls sie keine Daten mehr in die USA übermitteln dürfen.
Im Jahr 2015 erklärte der EuGH zunächst „Safe Harbor“ für ungültig und im Jahr 2020 dann seinen Nachfolger „Privacy Shield“. Die Richter waren der Meinung, dass die Abkommen den Schutz der Daten der Europäer nicht ausreichend gewährleisten. Insbesondere wurde kritisiert, dass US-Geheimdienste massenhaft Informationen ohne konkreten Verdacht abgreifen können. Dieses Mal hat Brüssel den USA einen „angemessenen“ Datenschutz bescheinigt, was bedeutet, dass das Schutzniveau den europäischen Standards entspricht. Laut der Europäischen Kommission können US-Geheimdienste Informationen von EU-Bürgern nur dann abrufen, wenn es für die nationale Sicherheit notwendig und verhältnismäßig ist.
Schrems sieht das jedoch anders: Er ist der Meinung, dass die US-Geheimdienste immer noch zu weitreichenden Zugriff auf die Daten der Europäer haben. Sie könnten weiterhin Menschen in Deutschland, Österreich und anderen EU-Ländern ohne konkreten Verdacht oder gerichtliche Genehmigung ausspionieren. Schrems argumentiert, dass Amerika dem Begriff „verhältnismäßig“ eine andere Bedeutung beimisst als der EuGH.
16.07.2023 - newsburger.de / Mit Material der dts Nachrichtenagentur.
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