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Diebstahl von Daten im Internet Hamburgs Datenschützer fordert härtere Strafen

„Hier ist der Gesetzgeber offenbar noch nicht in der digitalen Welt angekommen.“

Hamburg – Der Hamburger Datenschützer Johannes Caspar fordert härtere Strafen für den Diebstahl von Daten im Internet. Das Datenschutzstrafrecht sei im Sanktionsbereich sowohl des Bundesdatenschutzgesetzes als auch des Strafgesetzbuchs „deutlich unterbelichtet“, sagte Caspar dem „Handelsblatt“.

Es verwundere schon, wenn der Tatbestand der Hehlerei mit maximal fünf Jahren strafbewehrt sei, während der Strafrahmen für den speziellen Tatbestand der Datenhehlerei lediglich bis zu drei Jahre betrage. „Hier ist der Gesetzgeber offenbar noch nicht in der digitalen Welt angekommen“, monierte der Datenschützer. Die Höchststrafe im Strafgesetzbuch solle daher von drei auf fünf Jahre angehoben werden.

Als eine der größten Gefahren im Internet sieht Caspar den sogenannten Identitätsdiebstahl. „Der Identitätsdiebstahl kann eine ernste Konsequenz von Defiziten des Datenschutzes und insbesondere der Datensicherheit sein“, sagte er. „Schwerwiegende Beeinträchtigungen von Persönlichkeits- und Vermögensrechten können die Folge sein.“

Caspar sieht insbesondere die Unternehmen beim Thema Internetsicherheit in der Pflicht. „Auch das beste Passwort schützt einen Nutzer nicht vor einer unsicheren Infrastruktur“, sagte der Datenschützer. Unternehmen müssten sicherstellen, dass ihre Dienste und Angebote ein „angemessenes Sicherheitsniveau“ gewährleisten. „Sie tragen die Verantwortung für die erhobenen Daten – dies kann nicht auf den Nutzer verlagert werden.“

08.06.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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