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Klarnamenzwang Facebook verstößt gegen deutsches Recht

„Facebook muss zulassen, dass Menschen ein Pseudonym nutzen.“

Hannover – Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Capar hat Facebook-Gründer Mark Zuckerberg Verstöße gegen deutsches Recht vorgeworfen. „Facebook sammelt zu viele Daten, verfolgt seine Nutzer und besteht auf deren Klarnamen, auch wenn es gegen das Gesetz ist“, sagte der Caspar den Zeitungen des RedaktionsNetzwerks Deutschland. Zuckerberg ist heute zu Besuch in Berlin. Der Hamburger Datenschützer ist in Deutschland zuständig für Facebook, da das Unternehmen seine Deutschlandzentrale in Hamburg hat.

Caspar forderte das US-Unternehmen auf, den Klarnamenzwang bei der Anmeldung bei Facebook aufzuheben, statt sie zu sperren. „Facebook muss zulassen, dass Menschen ein Pseudonym nutzen, sonst ignoriert das Unternehmen deutsche Gesetze“, erklärte Caspar, dessen Behörde in Deutschland für die Aufsicht von Facebook zuständig ist.

Pseudonyme seien auch wichtig in der Debatte um die von Facebook geförderte Politik der sogenannten Counterspeech – also der Gegenrede auf Hasskommentare. „Wer will, dass sich Menschen im Netz gegen Hasskommentare klar positionieren, muss auch pseudonyme Accounts zulassen – allein schon zum Schutz von Jugendlichen“, sagte Caspar.

Caspar bedauerte, dass auch bei dem Berlin-Besuch Zuckerbergs am Donnerstag und Freitag nicht über Datenschutz gesprochen werden solle. „Offenbar steht Datenschutz bei seinem Besuch nicht auf der Agenda. Spätestens nach Inkrafttreten der EU-weiten Datenschutzgrundverordnung wird das Unternehmen sich so viel Gleichgültigkeit wie bisher nicht mehr erlauben können“, sagte Caspar.

25.02.2016 - newsburger.de

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