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Berlin BKA will härtere Strafen für Cyberkriminelle

„Profi-Hacker können enorme Schäden anrichten.“

Berlin – Das Bundeskriminalamt (BKA) und die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main fordern härtere Strafen für Cyberkriminelle. Bei der Bekämpfung illegaler Verkaufsplattformen im Darknet und krimineller Cyberstrukturen im Netz müsse das Strafrecht angepasst werden: „Profi-Hacker können enorme Schäden anrichten. Sie stellen eine Gefahr für Sicherheit und Volkswirtschaft dar“, sagte BKA-Präsident Holger Münch der „Welt“. „Das muss sich auch deutlich im Strafmaß widerspiegeln.“

Münch verwies insbesondere auf die Betreiber sogenannter Botnetze, mit denen großflächige Cyberattacken durchgeführt werden. „Botnetze werden im Darknet gegen Entgelt angeboten. Hier handeln Profis mit enormer krimineller Energie. Gleichzeitig ist der Strafrahmen der einschlägigen Vorschriften zu gering“, präzisierte Münch. Die Folge sei, „dass diejenigen, die die Infrastruktur aufbauen, oftmals geringer bestraft werden, als die, die sie nutzen“.

In der vergangenen Woche war ein Brite vor dem Kölner Landgericht zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt worden: Der Verurteilte hatte im November 2016 einen Hackerangriff auf die Router der Deutschen Telekom gestartet; bei 1,2 Millionen Telekom-Kunden waren daraufhin die Router nicht zu benutzen. Der Konzern bezifferte den Schaden auf mindestens zwei Millionen Euro.

Auch die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, bei der die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) angesiedelt ist, sieht im Zusammenhang mit dem Darknet Handlungsbedarf seitens der Politik – vor allem mit Blick auf Verkaufsplattformen, auf denen Drogen, Waffen und Kinderpornografie angeboten werden. „Das Strafrecht im Bereich Cyberkriminalität muss reformiert und modernisiert werden“, sagte der Frankfurter Oberstaatsanwalt Georg Ungefuk der „Welt“. „Viele Delikte, mit denen wir es zu tun haben, können sonst nicht hinreichend verfolgt werden.“

Wer Infrastruktur im Darknet zur Verfügung stelle, beispielsweise eine Plattform betreibe, helfe damit Kriminellen wie Rauschgift- oder Waffenhändlern bei ihrem Geschäft. „Es handelt sich nach aktueller Gesetzeslage aber lediglich um Beihilfe zu einer Straftat. Und die wird oft nur vermindert bestraft, selbst wenn sie hundert- oder tausendfach stattfindet.“

Außerdem sei der Betrieb der Darknet-Plattformen an und für sich bislang kein Straftatbestand, kritisierte Ungefuk weiter. Die Anklage beziehe sich daher meist auf den Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung. „Bei genauer Betrachtung aber wird deutlich, dass diese Bezeichnung nicht zeitgemäß ist“, so der Staatsanwalt. „Cyberkriminelle kennen sich oft nicht persönlich. Die klassische kriminelle Vereinigung ist kaum nachzuweisen.“

Das Bundeskriminalamt (BKA) hatte in den vergangenen Wochen gleich mehrere illegale Marktplätze und Tauschbörsen im Darknet zerschlagen und deren Betreiber festgenommen.

05.08.2017 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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