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Bericht Vorratsdatenspeicherung erfasst SMS-Inhalte

Eine Trennung von Signalisierungsdaten und Inhalt technisch nicht möglich.

Berlin – Bei SMS-Nachrichten werden entgegen den datenschutzrechtlichen Vorschriften auch die Inhalte der Kurznachrichten bei den Telekommunikationsunternehmen gespeichert. Das ergibt sich aus einem internen Schriftverkehr zwischen Bundesdatenschutzbeauftragtem, Bundesnetzagentur sowie mehreren großen Telefon-Providern, der der „Süddeutschen Zeitung“ vorliegt.

Danach war es den Unternehmen mindestens bis zum vergangenen Jahr nicht möglich, die Signalisierungsdaten der SMS, die für den Weg durch das Netz erforderlich sind, von den Inhalten zu trennen. Bundesdatenschutzbeauftragter und Bundesnetzagentur drängten die Anbieter damals dazu, ein Filtersystem zu schaffen. Das ist bis heute nicht vollständig gelungen.

Dass SMS-Inhalte mitgespeichert werden, ist nach nach Angaben aus Behördenkreisen nach wie vor „branchenüblich“. Wie ein Unternehmens-Sprecher eines Providers der SZ sagte, gibt es derzeit keine technische Lösung am Markt. Von der nunmehr zehnwöchigen Speicherpflicht, die nach dem an diesem Freitag zu verabschiedenden Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für SMS-Daten gilt, sind demnach auch Inhalte betroffen – obwohl die Vorratsdatenspeicherung erklärtermaßen nur für die Verkehrsdaten, nicht aber für die Inhalte gelten soll.

Dass diese Inhalte in die Hände von Strafverfolgern geraten, die zum Abruf der gespeicherten Daten berechtigt sind, diese Gefahr wird allerdings als „gering“ einschätzt. Nach den gesetzlichen Vorschriften haben die Behörden nur Zugriff auf Verkehrsdaten; gäben die Anbieter auch Inhalte weiter, machten sie sich strafbar. Zudem sind die SMS-Inhalte auch intern „maskiert“. Service-Mitarbeiter, die zur Behebung von Störungen auf SMS-Daten zugreifen, bekommen die Inhalte nicht zu sehen.

Patrick Breyer, der für die Piratenpartei im schleswig-holsteinischen Landtag sitzt – er hat den Speicher-Vorgang bei SMS aufgedeckt -, warnt allerdings vor den Risiken eines Verlusts oder Missbrauchs gespeicherter Inhalte.

16.10.2015 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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