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Frau vor Informationstafel am Frankfurter Flughafen
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EU-Kommission Gutscheine für ausgefallene Flüge sind zulässig

„Das Recht ist deutlich.“

Brüssel – In der Diskussion um Erstattungen für gestrichene Flüge, signalisiert die EU-Kommission den betroffenen Fluggesellschaften Entgegenkommen: In der Coronakrise sind Airlines dazu übergegangen den Kunden Gutscheine zu geben, anstatt den Reisepreis zu erstatten; diese Praxis ist umstritten.

„Das Recht ist deutlich. Airlines müssen stornierte Tickets ersetzen“, sagte die zuständige EU-Verkehrskommissarin Adina Valean der „Welt“ (Donnerstagsausgabe). Sie könnten „natürlich auch einen Gutschein anbieten, aber nur – und das ist sehr wichtig – wenn der Kunde zustimmt“. Wenn der Kunde Gutscheine oder andere Vorschläge ablehne, müsse das Unternehmen erstatten, so die EU-Verkehrskommissarin weiter.

Die EU-Kommission beobachte die Situation sehr genau. „Einstweilen sind wir dabei festzustellen, wieviel Liquidität die Unternehmen für die Rückzahlungen benötigen, um ein Bild davon zu gewinnen, wie bedeutend diese Summen sind, und ob es nötig ist, in dieser Angelegenheit Maßnahmen zu ergreifen. Aber in der Zwischenzeit ist die Rechtslage klar“, sagte Valean.

Aus Brüssel kommt auch die Mahnung an Berlin und andere Hauptstädte, in der Zwischenzeit bei den Passagierrechten keine Alleingänge zu unternehmen. „Die Kommission ruft die Mitgliedstaaten auf, keine nationalen Lösungen zu verfolgen, sondern zu einer Lösung auf europäischer Ebene beizutragen“, sagte ein Sprecher der EU-Kommission der „Welt“.

Die Kommission engagiere sich, „in enger Abstimmung mit den Mitgliedstaaten eine ausgewogene und koordinierte Lösung zu finden, die in Einklang mit dem EU-Recht steht und gleichermaßen Verbraucher schützt und den Unternehmen in diesen Sektoren hilft; ganz gleich, wo in Europa sie niedergelassen sind“, so der Sprecher weiter. Dafür berate die Kommission mit den nationalen Behörden und den Betroffenen.

Viele Airlines bieten derzeit ihren Kunden bei stornierten Flügen offensiv Umbuchungen oder Reisegutscheine an. Laut Artikel 8 der Europäischen Fluggastrechte-Verordnung müssen Airlines bei gecancelten Flügen allerdings den vollen Ticketpreis zurückerstatten, und zwar innerhalb von sieben Tagen. Das gilt auch bei außergewöhnlichen Umständen, wie zum Beispiel der Corona-Pandemie.

Für die Fluggesellschaften entwickeln sich die Rückzahlungsansprüche der Kunden zu einer Existenzbedrohung, weil die nötige Lidquidität fehlt.

02.04.2020 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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