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Zugunglück: Staatsanwaltschaft leitet Ermittlungsverfahren ein

Magdeburg – Nach dem Zugunglück in Sachsen-Anhalt mit zehn Toten haben die Behörden gegen den 41-jährigen Lokführer des Güterzuges ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Wie die Staatsanwaltschaft Magdeburg am Montag mitteilte, werde wegen des Anfangsverdachtes der fahrlässigen Tötung, der fahrlässigen Körperverletzung und der Gefährdung des Bahnverkehrs ermittelt.

Der Anfangsverdacht stütze sich unter anderem auf die Aussage eines Zeugen und stellt darauf ab, dass der Lokführer möglicherweise ein Haltesignal überfahren haben könnte. Nähere Angaben zum Zeugen und zum Inhalt seiner Aussage wurden aus „ermittlungstaktischen Gründen“ nicht gemacht.

Von den zehn getöteten Personen konnten nach Angaben der Polizei bislang nur zwei zweifelsfrei identifiziert werden. Bei diesen beiden Personen handelt es sich demnach um einen 63-Jährigen sowie um einen 74-Jährigen. Von den insgesamt 23 Verletzten wurden inzwischen 13 nach medizinischer Behandlung aus dem Krankenhaus entlassen. Weitere zehn Personen sind noch in Krankenhäusern, zwei davon sind schwerstverletzt.

Bei den verletzten ausländischen Personen handelt es sich laut Polizei um zwei georgische, eine portugiesischen und eine brasilianischen Staatsangehörigen. Die Auswertung der sichergestellten Fahrtenschreiber beider Züge dauert noch an. Wann die Bahnstrecke für den Verkehr wieder freigegeben wird, steht noch nicht fest.

31.01.2011 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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