Urteil im Terrorprozess gegen „Gruppe S.“ gefallen.
Stuttgart – Die Hauptangeklagten im Terrorprozess gegen die rechtsextreme „Gruppe S.“ wurden zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Das Oberlandesgericht Stuttgart sprach die Angeklagten am Donnerstag schuldig, eine rechtsterroristische Vereinigung gegründet und sich als Mitglieder beteiligt zu haben.
Die beiden Rädelsführer der Gruppe erhielten Gefängnisstrafen von sechs Jahren bzw. fünf Jahren und drei Monaten. Den weiteren acht Beschuldigten wurden Haftstrafen zwischen einem Jahr und neun Monaten und vier Jahren und sechs Monaten auferlegt, wobei eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde. Eine Person wurde freigesprochen.
Die Bundesanwaltschaft warf den Angeklagten vor, im September 2019 bei einem persönlichen Treffen die rechtsterroristische Vereinigung „Gruppe S.“ gegründet zu haben. Die Gründungsmitglieder hatten das Ziel, die Staats- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland zu erschüttern und letztendlich zu überwinden. Zu diesem Zweck planten sie Angriffe auf Moscheen und die Tötung oder Verletzung einer „möglichst großen Anzahl“ anwesender muslimischer Gläubiger, um „bürgerkriegsähnliche Zustände“ herbeizuführen, wie es in der Anklage hieß.
Der Großteil der Gruppe wurde im Februar 2020 festgenommen. Ein weiterer Angeklagter aus Bayern verstarb vor einigen Wochen überraschend.
30.11.2023 - newsburger.de / Mit Material der dts Nachrichtenagentur.
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