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Karlsruhe Gericht kippt Drei-Prozent-Hürde für Europawahl

Drei-Prozent-Hürde nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

Karlsruhe – Die Drei-Prozent-Hürde bei der Europawahl in Deutschland ist nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das entschieden die Karlsruher Richter am Mittwoch.

Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle begründete das Urteil damit, dass die Sperrklausel gegen die Wahlrechts- und Chancengleichheit der Parteien verstoße. Die Stimme eines jeden Wählers müsse grundsätzlich die gleiche Erfolgschance haben, so Voßkuhle.

Die Karlsruher Entscheidung fiel knapp: Im Zweiten Senat des Verfassungsgerichts stimmten fünf Richter für das Kippen der Drei-Prozent-Hürde, drei waren dagegen.

Gegen die Drei-Prozent-Hürde hatten viele kleinere Parteien geklagt, darunter etwa die Piratenpartei und die Grauen Panther. Sie hatten argumentiert, dass die Sperrklausel bei der Wahl zum Europäischen Parlament gegen die Chancengleichheit der Parteien verstößt und waren deshalb vor das Bundesverfassungsgericht gezogen.

Politiker von Union und SPD hatten hingegen Befürchtungen geäußert, dass mit dem Wegfall der Drei-Prozent-Hürde die Funktionsfähigkeit des EU-Parlaments in Gefahr gebracht würde.

Bereits Ende 2011 hatte Karlsruhe die damals geltende Fünf-Prozent-Sperrklausel bei der Europawahl für verfassungswidrig erklärt.

26.02.2014 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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