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KI-Missbrauch Bundesdatenschützer will Sammelklagen ermöglichen

Verbandsklagen sollen KI-Missbrauch verhindern.

Berlin – Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat gefordert, die Möglichkeit von Sammelklagen beim Missbrauch von Künstlicher Intelligenz (KI) einzuführen. Laut Kelber ist es wichtig, sich gegen KI-Missbrauch und Fehlentwicklungen zu wappnen. Er betont auch, dass starke Verbraucherrechte gegenüber KI-Betreibern von großer Bedeutung sind. Für Kelber sind Verbandsklagen eine wichtige zusätzliche Möglichkeit, um die Regulierung von KI-Systemen durchzusetzen und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Kelber ist zuversichtlich, dass der geplante Einsatz von KI durch die EU-Verordnung keine Hürde für innovative Unternehmen darstellt. Durch den risikobasierten Ansatz, der KI-Systeme in einzelne Kategorien einteilt, kann die Regulierung gezielt dort erfolgen, wo sie notwendig ist. Gleichzeitig soll auf vorherige Prüfungen verzichtet werden, wenn KI-Anwendungen ohne hohes Risiko auf dem europäischen Markt angeboten werden. Kelber betont jedoch, dass Unternehmen sich bewusst sein müssen, dass Geldbußen fällig werden können, wenn bei der Risikoeinstufung getäuscht wurde.

Kelber lehnt die Einrichtung einer speziellen KI-Aufsichtsbehörde ab, da dies zu einer weiteren Konkurrenz um Fachleute führen würde. Die geplante KI-Verordnung der EU sieht laut Kelber vor, dass ein Teil der Aufsicht den Finanzaufsichtsbehörden übertragen wird. Es könnte auch sektorspezifische Aufsicht geben, zum Beispiel bei kritischer Infrastruktur, die von der Bundesnetzagentur übernommen werden könnte. Die übrige KI-Aufsicht sollte bei den Datenschutzbehörden liegen, da Kelber der Meinung ist, dass sie eine sehr gute Behörde dafür wären und schnell handlungsfähig sein könnten.

03.08.2023 - newsburger.de / Mit Material der dts Nachrichtenagentur.

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