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Bürgergeld Bündnis warnt vor Nullrunde

Allianz fordert eine umgehende Reform der Anpassung des Bürgergeldes.

Berlin – Ein Zusammenschluss bestehend aus dem SoVD und sieben weiteren Wohlfahrts- und Sozialverbänden, Gewerkschaften sowie Erwerbslosengruppen hat sich in einem Appell an den Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, sowie an die Bundestagsabgeordneten gewendet, um vor den sozialen Konsequenzen einer Nichtanpassung des Bürgergeldes zu warnen. Die Allianz verlangt eine dringende Reform der Bürgergeldanpassung für das Jahr 2025, um einen weiteren Verlust der Kaufkraft zu verhindern, der die Armut unter Millionen von Erwachsenen und Kindern verschärfen könnte. Es wird spezifisch gefordert, die aktuellen Preissteigerungen im bestehenden Regelsatz von 563 Euro zu berücksichtigen.

Entgegen der häufigen Behauptung wurde das Bürgergeld in den letzten zwei Jahren nicht übermäßig erhöht, so die Initiatoren des Appells. Tatsächlich belegen aktuelle Analysen, dass Empfänger des Bürgergeldes zwischen 2021 und 2023 erhebliche Einbußen ihrer Kaufkraft hinnehmen mussten, die sich für eine alleinstehende Person auf bis zu 1.012 Euro belaufen können. Erst mit der Anpassung im Jahr 2024 sei eine positive Entwicklung eingetreten, allerdings wurden die bisherigen Verluste nur teilweise ausgeglichen.

Die Vorsitzende des SoVD, Michaela Engelmeier, führt aus: „Für viele Menschen in Deutschland gehört Armut zu ihrem Alltag. Das erleben wir tagtäglich in unseren Beratungsstellen. Vielen fehlt schlicht das Geld für das Bahnticket, um Familie und Freunde zu besuchen oder um gesunde Lebensmittel zu kaufen. Ein Grund dafür sind Regelbedarfe, bei denen von einer wirklichen Existenzsicherung keine Rede sein kann. Dass jetzt eine Nullrunde trotz anhaltender Inflation droht, ist eine Unverschämtheit. Die Regelbedarfsermittlung muss an die Realität der Menschen angepasst werden. Und wer jetzt noch mit angeblich fehlenden Erwerbsanreizen um die Ecke kommt: Unterstützen Sie doch einfach unsere Forderung nach einem angemessenen Mindestlohn in Höhe von 15,02EUR!“

04.06.2024 - newsburger.de

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