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Reutlingen Angeklagter will sein Facebook-Konto offenlegen

Account müsste dann nicht vom Richter beschlagnahmt werden.

Reutlingen – Das Amtsgericht Reutlingen wird das Facebook-Konto eines Angeklagten möglicherweise doch nicht beschlagnahmen. Der wegen Beihilfe zu einem Wohnungseinbruch Angeklagte habe signalisiert, er wolle sein Konto von sich aus offenlegen, sagte ein Gerichtssprecher nach der Verhandlung am Donnerstag. „Er zeigt sich kooperativ.“

Der Richter rechnet damit, dass der Angeklagte sich nicht nur über Handy, sondern auch über das soziale Netzwerk Facebook „vor und nach der Tat“ mit Dritten ausgetauscht habe. Die Korrespondenz habe Facebook gespeichert und könnte daher als Beweismittel dienen.

Daher wurde nach Angaben des Gerichtssprechers ein Rechtshilfeersuchen gestellt, das bei den zuständigen Stellen in Irland eingegangen sei. Facebook hat in Irland seinen europäischen Firmensitz.

Daten lägen aber bislang noch nicht vor. Mit der Beschlagnahmung des Facebook-Accounts zur Nutzung als Beweismittel könnte das Reutlinger Amtsgericht deutsche Rechtsgeschichte schreiben. Laut dem Gerichtssprecher ist kein ähnliches Verfahren bekannt.

Der Angeklagte legt sein Konto womöglich offen, um Kosten zu vermeiden, die er bei einer Verurteilung vielleicht selber zu tragen hätte.

23.02.2012 - dapd / newsburger.de

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