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National Security Agency NSA
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Bericht Voraussichtlich kein Verfahren gegen NSA

Beweise für ein Verfahren gegen die NSA reichten nicht aus.

Berlin – Generalbundesanwalt Harald Range wird voraussichtlich kein Ermittlungsverfahren wegen Spionage gegen den US-Geheimdienst NSA eröffnen. Dies erfuhr das Nachrichtenmagazin „Focus“ aus dem Umfeld von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). Nach knapp fünf Monaten Prüfung sei Range demnach zu dem Ergebnis gekommen, dass die vorhandenen Beweise für ein Verfahren gegen die NSA nicht ausreichten.

Der Geheimdienst steht im Verdacht, das Handy von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) abgehört zu haben. Zudem soll die NSA massenhaft die Daten der deutschen Bevölkerung erfasst und gespeichert haben.

Minister Maas habe Generalbundesanwalt Range versichert, völlig frei in seiner Entscheidung über eine mögliche Ermittlung zu sein. Mutmaßungen über ein aus außenpolitischen Gründen unterdrücktes Verfahren seien „Quatsch mit Sauce“, sagte ein hoher Justizbeamter zu „Focus“.

Die deutschen Sicherheitsbehörden befürchten unterdessen, dass der NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags sich negativ auf die bislang engen Kontakte zu US-Partnerdiensten wie CIA, FBI und NSA auswirken könnte. Ein Staatsschutz-Beamter sagte dem Magazin, dass man nach internen Schätzungen demnächst wohl nur noch 30 Prozent der bisherigen Nachrichtenmenge aus den USA erhalten werde.

06.04.2014 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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