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Udo Vetter „Persönlichkeitsrechte gelten auch im Internet“

Anwalt sieht im Netz keinen rechtsfreien Raum.

Berlin – Der Anwalt und Blogger Udo Vetter sieht das Internet im Gegensatz zu Kritikern nicht als rechtsfreien Raum. „Persönlichkeitsrechte gelten auch im Internet“, sagte Vetter auf der Bloggerkonferenz Republica in Berlin. Er verwies auf den Fall der Sportlerin Ariane Friedrich. Friedrich hatte heftige Diskussionen ausgelöst, weil sie auf ihrer Facebook-Seite Namen und Wohnort eines Mannes genannt hatte, der ihr angeblich ein anzügliches Foto geschickt hatte. Obwohl moralisch verständlich, habe Friedrich „kein Recht, ihn zu outen“, sagte Vetter. Sollten Männer mit dem gleichen Namen wie der Beschuldigte gegen die Sportlerin klagen, könnte das teuer werden.

Ein Benutzer von Facebook hafte dagegen nicht unbedingt, wenn Freunde urheberrechtlich geschützte Inhalte auf die Pinnwand des Nutzers stellten. Hier verhalte es sich ähnlich wie bei Kommentaren auf Blogs oder in Foren, erläuterte Vetter. Der Betreiber muss Inhalte nur löschen, wenn er klar erkennen könne, dass sie rechtswidrig seien. Sei das nicht offensichtlich erkennbar, muss der Betreiber zuerst darüber informiert werden. Erst dann kann eine Abmahnung erfolgen. Vor einigen Wochen hatte es Berichte gegeben, wonach ein Facebook-Nutzer für Bilder abgemahnt wurde, die Dritte auf seine Pinnwand gestellt hatten.

02.05.2012 - dapd / newsburger.de

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