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"Letzte Generation" Reporter gehen gegen Telefonabhörung vor

Klimaaktivisten und Journalisten reichen Klage wegen Überwachung ein.

München – Drei Journalisten, die von der Überwachung der Klimaaktivisten der „Letzten Generation“ betroffen waren, haben gemeinsam mit Reporter ohne Grenzen (RSF) und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) rechtliche Schritte unternommen. Sie haben einen Antrag beim Amtsgericht München eingereicht, um zu prüfen, ob es angemessen und damit rechtmäßig war, ihre Gespräche mit Vertretern der Klimaschutzgruppe über diesen Anschluss abzuhören, teilte RSF am Freitag mit.

Vor zwei Wochen berichtete die „Süddeutsche Zeitung“, dass die Generalstaatsanwaltschaft München über Monate hinweg zahlreiche Gespräche der Aktivisten mit Journalisten abgehört haben soll. Demnach haben die bayerischen Ermittler, die dem Verdacht nachgehen, dass die „Letzte Generation“ eine „kriminelle Vereinigung“ gebildet hat, einen Festnetzanschluss mit Berliner Vorwahl überwacht, der als offizielles Pressetelefon der „Letzten Generation“ beworben wurde. Seit Oktober 2022 sollen Ermittler des bayerischen Landeskriminalamts unbemerkt an den Gesprächen teilgenommen haben, wann immer Journalisten dort anriefen.

Die Kriminalpolizisten haben in einem Vermerk für die Generalstaatsanwaltschaft zusammengefasst, dass fast ausschließlich Anfragen von Medienvertretern, Studenten und Schülern über diesen Anschluss eingegangen sind, die um eine Presseauskunft oder ein Interview baten. Nach den ersten zwei Monaten ihrer Überwachungstätigkeit wurde die Überwachung fortgesetzt. Gleichzeitig haben die Ermittler auch andere Telefone der Aktivisten ins Visier genommen, einschließlich der individuellen Handys einiger führender Personen, berichtet die SZ.

Die Abhörmaßnahmen erfolgten offenbar auf der Grundlage von Gerichtsbeschlüssen, die vom Amtsgericht München ausgestellt wurden. Das Abhören von Gesprächen mit Journalisten ist nicht grundsätzlich verboten, aber gemäß der Strafprozessordnung gelten dafür besonders hohe Anforderungen. Die Ermittler müssen stets eine genaue Abwägung zwischen Pressefreiheit und Strafverfolgung vornehmen. Ob dies hier geschehen ist, ist zweifelhaft, so die SZ. In den ausführlichen Beschlüssen des Amtsgerichts München wird die Problematik der Pressefreiheit nicht erwähnt.

07.07.2023 - newsburger.de / Mit Material der dts Nachrichtenagentur.

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