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Geldwäschebekämpfung Richterbund kritisiert Gesetzentwurf

Kritik am Gesetzentwurf zur Geldwäschebekämpfung.

Berlin – Der Deutsche Richterbund (DRB) hat starke Einwände gegen den Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) zur Bekämpfung von Geldwäsche. Lindner möchte mit dem Gesetz zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen die Arbeit der sogenannten Financial Intelligence Unit (FIU) beim Zoll auf eine neue rechtliche Grundlage stellen. Laut DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn ist das Gesetz jedoch „rechtsstaatlich und kriminalpolitisch fragwürdig“.

Rebehn zufolge würde mit Lindners Entwurf eine umstrittene Praxis der FIU bei Verdachtsmeldungen von Banken, Schmuckhändlern oder Notaren festgeschrieben. Durch die Fortführung des risikobasierten Ansatzes der FIU würde das Vertrauen in ihre Arbeitsweise weder bei den Strafverfolgungsbehörden noch bei den Meldenden gestärkt. Der risikobasierte Ansatz besagt, dass die FIU nicht alle Verdachtsmeldungen auf Geldwäsche, die sie von verschiedenen Institutionen erhält, an die Staatsanwaltschaften weiterleitet, sondern nur besonders „werthaltige“ Meldungen. Die genauen Kriterien für die Auswahl sind geheim.

Der Richterbund fordert, dass das Vorgehen der Behörde im Kampf gegen Geldwäsche enger mit den Staatsanwaltschaften abgestimmt wird und somit verschärft wird. Obwohl im Gesetzentwurf steht, dass „die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen die Parameter der Risikobewertungssysteme gemeinsam mit Strafverfolgungs- und Zusammenarbeitsbehörden festlegen kann“, handelt es sich dabei um eine optionale Regelung, keine Verpflichtung. Rebehn betonte zudem, dass Lindner die FIU personell und technisch so ausstatten muss, dass sie in der Lage ist, die jährlich zahlreichen Meldungen effektiver zu bearbeiten.

17.08.2023 - newsburger.de / Mit Material der dts Nachrichtenagentur.

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